· Fachbeitrag · Internationales gewerbesteuerliches Schachtelprivileg
Praxisfälle zu Drittstaatendividenden in der Gewerbesteuer
von StB Dr. Christian Kahlenberg, M.Sc./LL.M., Flick Gocke Schaumburg, Berlin/Bonn
| Mit einer aktuellen Entscheidung hat der EuGH die schärferen Tatbestandskriterien für das gewerbesteuerliche Schachtelprivileg bei Drittstaatendividenden für EU-rechtswidrig befunden (EuGH 20.9.18, C-685/16, EV, IStR 18, 802; s. auch PIStB 18, 267). Die praktischen Konsequenzen aus dieser Entscheidung verdeutlicht der vorliegende Beitrag anhand von ausgewählten Praxisfällen. |
1. Sachverhalt
Eine inländische KGaA war Muttergesellschaft der inländischen R-GmbH, mit der eine ertragsteuerliche Organschaft bestand. Diese war wiederum Alleingesellschafterin der australischen HAP Ltd., welche Dividenden von 550.000 AUD (ca. 338.000 EUR) von einer philippinischen Inc. erzielte. Hiervon schüttete die HAP Ltd. einen Teil zusammen mit operativen Gewinnen an die R-GmbH aus.
Im Rahmen der Betriebsprüfung versagte die Finanzverwaltung die gewerbesteuerliche Kürzung nach § 9 Nr. 7 S. 1 GewStG für die Dividendenerträge mangels aktiver Tätigkeit i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 AStG der HAP Ltd. Das hiergegen geführte Klageverfahren der KGaA setzte das zuständige FG Münster aus und legte dem EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens die Frage vor, ob die (erhöhten) Anforderungen des § 9 Nr. 7 S. 1 1. HS GewStG EU-rechtskonform sind (FG Münster 20.9.16, 9 K 3911/13 F, EFG 17, 323).
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