21.05.2019 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Folgen des EuGH-Urteils zur Arbeitszeiterfassung: erst Gesetzänderungen abwarten, dann handeln!
| Alle Arbeitgeber in der EU sind verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Angestellten vollständig zu erfassen (Europäischer Gerichtshof [EuGH], Urteil vom 14.05.2019, Az. C-55/18). Das Urteil ist bindend für alle EU-Mitgliedstaaten. Allerdings muss jeder Mitgliedstaat die Modalitäten einer solchen Arbeitszeiterfassung erst in nationales Recht umwandeln. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,80 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig