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  • · Fachbeitrag · Grenzüberschreitende Arbeitnehmertätigkeit

    Arbeitnehmer im ausländischen Homeoffice ‒ weiterführende steuerliche Aspekte

    von WP/StB/FBIStR Prof. Dr. Sebastian Mirbach, Partner bei VBR in Aachen

    | Mobiles Arbeiten oder auch Remote Working hat insbesondere in der Coronakrise an Bedeutung gewonnen und spielt mittlerweile eine wichtige Rolle bei der betrieblichen Fachkräftesicherung/-gewinnung am Standort Deutschland. Wird der Arbeitnehmer im Homeoffice aus dem Ausland tätig, besteht das Risiko, dadurch im jeweiligen Wohnsitzstaat eine Betriebsstätte zu begründen (vgl. Klumpp/Esteves da Cunha/Richter, PIStB 23, 72 ff. sowie  100 ff.). Die Tätigkeit im ausländischen Homeoffice kann aber sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber weitere steuerliche Auswirkungen haben. |

    1. Ausgangslage

    Besonders im Zuge der Coronapandemie haben sich verstärkt Homeoffice-Tätigkeiten ergeben und vielfach auch im Nachgang verfestigt. Insoweit kann es vermehrt vorkommen, dass Arbeitnehmer eines inländischen (deutschen) Unternehmens aus ihrem im Ausland belegenen Homeoffice tätig werden.

     

    • Ausgangsfall

    Ein Arbeitnehmer unterhält (ausschließlich) im ausländischen Staat seinen Wohnsitz und verfügt nicht auch über einen deutschen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt. Er wird für seinen inländischen Arbeitgeber sowohl im Inland als auch im ausländischen Homeoffice tätig.