06.09.2010 | Vollkasko
Kollision zwischen Zugfahrzeug und Anhänger
Das LG Wuppertal kam noch auf der Grundlage der alten Allgemeinen Kraftfahrtversicherungsbedingungen (AKB) zu dem Ergebnis, die Kollision zwischen einer Sattelzugmaschine und dem daran angehängten Auflieger sei ein Betriebsschaden und kein versicherter Unfallschaden (Urteil vom 27.8.2009, Az: 7 O 14/09; Abruf-Nr. 102774).
Bei dieser Frage kommt es sehr genau auf die Formulierung des Betriebsschadens in den AKB an. Ein Betriebsschaden ist ein Schaden, der ohne plötzliche mechanische Einwirkung von außen entstand. Weil Zugfahrzeug und Anhänger eine versicherungsrechtliche Einheit sind, kommen sie im Verhältnis zueinander nicht „von außen“. Es gibt sehr unterschiedliche Urteile auf der Basis der älteren ebenso unterschiedlichen AKB.
Die meisten Versicherer haben diese Konstellation nun aber wohl zweifelsfrei dem Betriebsschaden zugeordnet. Denn die maßgebliche Stelle in den AKB lautet: „Dazu zählen zum Beispiel ... Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug bzw. Anhänger ohne Einwirkung von außen.“ Wenn der Vertrag Ihres Kunden diese Klausel enthält, ist die Kollision nicht vom Vollkaskoversicherungsschutz umfasst.
Beachten Sie: Bei Altverträgen gibt es bei richtiger Argumentation oft eine Chance (siehe Unfallregulierung effektiv Ausgabe 5/2006, Seite 12). Das ist dann die Sache eines Rechtsanwalts.