30.05.2016 · Textbausteine · Autovermieter · Ausfallschaden
414: Warnhinweis ohne Einzelheiten genügt (H)
Mit dem Textbaustein legen Sie dem Versicherer dar, dass es genügt, wenn der Geschädigte dem Versicherer als Warnhinweis i. S. d. § 254 Abs. 2 BGB mitteilt, zur Vorauszahlung auf den Unfallschaden nicht in der Lage zu sein. Er muss nicht bereits mit dieser Mitteilung detailliert zu seinen finanziellen Verhältnissen vortragen.
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