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  • · Fachbeitrag · Haftpflichtschaden

    Versicherer hat vier bis sechs Wochen Zeit für die Regulierung

    | Das LG Köln gibt dem gegnerischen Haftpflichtversicherer vier bis sechs Wochen Zeit für die Regulierung, wenn ein „durchschnittlich schwieriger“ Unfall vorliegt.gu |

     

    Hierbei geht es um die Frage, wann der richtige Zeitpunkt ist, die Versicherung zu verklagen. Tut man das zu früh, riskiert man, dass sie den Anspruch sofort anerkennt. Dann bleibt man als Kläger trotzdem auf den Kosten sitzen. Im Kölner Verfahren hatte der Geschädigte genau vier Wochen nach dem Anspruchsschreiben Klage eingereicht. Das war dem LG Köln zu früh (Urteil vom 23.9.2011, Az: 2 O 203/11; Abruf-Nr. 113912).

     

    PRAXISHINWEISE | Die zu diesem Fragenkreis vorliegenden Urteile sehen das unterschiedlich. Die Bandbreite reicht von

    • sehr sportlichen zwei Wochen (OLG Saarbrücken, Urteil vom 27.2.2007, Az: 4 U 470/06-153; Abruf-Nr. 071060), die aber wohl außerhalb des Saarlands kaum durchsetzbar sind, und

    Bei Unfällen mit Auslandsbeteiligung geben die Gerichte etwas Zeit hinzu. Das AG Neuss beispielsweise gewährt dem Versicherer für die Regulierung wegen der erforderlichen Rückfragen im Ausland zwei Monate (Hinweisbeschluss vom 22.8.2008, Az: 78 C 2293/08; Abruf-Nr. 083370).

     
    Quelle: Ausgabe 12 / 2011 | Seite 6 | ID 30506130