· Fachbeitrag · Ausfallschaden
Keine Pflicht zur Inanspruchnahme der Vollkasko
| Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, seine Vollkaskoversicherung in Anspruch zu nehmen, um den gegnerischen Versicherer, der erst die Ermittlungsakte abwarten möchte, von einem hohen Ausfallschaden zu entlasten. Das ist die Quintessenz eines Urteils des OLG Schleswig, das die gängige Rechtsprechung zu dieser Frage wiedergibt ( OLG Schleswig, Urteil vom 30.8.2012, Az. 7 U 146/11 ; Abruf-Nr. 132194 ). |
PRAXISHINWEISE |
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Weiterführender Hinweis
- Textbaustein 328: Keine Pflicht zur Inanspruchnahme der Vollkasko
Quelle: Ausgabe 08 / 2013 | Seite 6 | ID 42220894