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Update: Urteil „Nutzungsausfall trotz Mietwagen“ ist rechtskräftig
| In der Ausgabe 2/2021 auf Seite 4 hat UE ein Urteil des AG Schwelm vorgestellt, wonach der Geschädigte anstelle der Mietwagenkosten die pauschalierte Nutzungsausfallentschädigung verlangen kann, obwohl er einen Mietwagen hatte. Dieses Urteil ist rechtskräftig geworden, der Versicherer ist nicht in die Berufung gegangen (AG Schwelm, Urteil vom 10.12.2020, Az. 25 C 104/20, Abruf-Nr. 219598 ). |
Weiterführende Hinweise
- Beitrag „Wechsel von Mietwagen auf Nutzungsausfallentschädigung“, UE 2/2021, Seite 4 → Abruf-Nr. 47058124
- Textbaustein 467: Nutzungsausfall statt Mietwagen (H) → Abruf-Nr. 45619741
- Anwaltstextbaustein RA019: Nutzungsausfall statt Mietwagen: Klagebegründung → Abruf-Nr. 46147034
Quelle: Ausgabe 05 / 2021 | Seite 4 | ID 47327030