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  • · Fachbeitrag · Nutzungsausfall

    Entschädigung auch für gewerblich genutztes Fahrzeug

    | Auch für den Ausfall eines gewerblich genutzten Fahrzeugs schuldet der Schädiger nach Ansicht des AG Eisenach eine Nutzungsausfallentschädigung. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug nicht unmittelbar zur Erzielung von Einnahmen dient. |

     

    Damit liegt das AG auf der Linie der Oberlandesgerichte. Wenn ein Fahrzeug unmittelbar Gewinn erwirtschaftet („Kilometerpreis“ oder „Tagespreis“), kann der Geschädigte den Ausfallschaden konkret beziffern. Hilft der Wagen aber nur, Geld zu verdienen (zum Beispiel ein Handwerker- und Geschäftsführerfahrzeug oder ein Vorführwagen), kann er den Schaden nur schätzen. Und für die Schätzung ist die Nutzungsausfallentschädigungstabelle zu verwenden (AG Eisenach, Urteil vom 14.9.2011, Az. 59 C 173/11; Abruf-Nr. 121576).

     

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