26.04.2018 · Textbausteine · Kfz-Sachverständige · Sachverständigenhonorar
455: Standgeld bei Verwahrung durch Gutachter (H)
Mit dem Textbaustein 455 erläutern Sie dem eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherer, warum bei einer Verwahung des Unfallfahrzegs durch den Schadengutachter nichts anderes gilt als bei einer Verwahrung durch die Werkstatt und dass er das dem Geschädigten berechnete Stadgeld erstatten muss.
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