· Fachbeitrag · Standgeld
Aufbewahrung des Unfallfahrzeugs beim Gutachter
| Unsere vielfältigen Berichterstattungen über Urteile zum Standgeld beim Haftpflichtschaden führt dazu, dass sich auch Sachverständige Gedanken machen über die Fahrzeuge, die auf deren Betriebsgelände gestrandet sind. Und so erreichte uns folgende Leserfrage: |
Frage: Wir betreiben ein Sachverständigenbüro. Nicht oft, aber immer wieder mal, kommt es vor, dass ein verunfalltes fahrunfähiges Fahrzeug auf unser Betriebsgelände geschleppt wird und nach Erstellung des Schadengutachtens dort bis zur Abholung durch den Restwertkäufer verbleibt. Ist auch das ein Fall, bei dem wir Standgeld berechnen können, das vom Versicherer zu erstatten ist?
Antwort: Ein Urteil dazu können wir nicht präsentieren, aber die Sache scheint eindeutig zu sein. Sie kann aus der BGH-Rechtsprechung heraus mit „Ja“ beantwortet werden.
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