· Fachbeitrag · Anwaltskosten
Erstattung der Anwaltskosten auch für Fahrzeugflotte
| Auch das AG Montabaur vertritt die Auffassung, dass der Halter einer Fahrzeugflotte bei Haftpflichtschäden von Anfang an anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen darf und der eintrittspflichtige Versicherer die Kosten dafür übernehmen muss. |
PRAXISHINWEIS | Das Urteil des AG Montabaur (vom 13.1.2012, Az. 19 C 330/11; Abruf-Nr. 120365; eingesandt von Rechtsanwalt Ulrich Wenning, Bonn) reiht sich ein in die Kette gleichlautender Urteile ein, die wir Ihnen im Beitrag „Fahrzeugflotte und Schadenersatzrecht“ in UE 11/2011, Seite 6 vorgestellt haben. Sehen Sie dazu ferner die Entscheidung des AG Fulda in UE 12/2011, Seite 2. |
Quelle: Ausgabe 03 / 2012 | Seite 2 | ID 31599110