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  • · Nachricht · Editorial April 2019

    Regulierungspraxis: Kfz-Versicherer zocken ‒ koste es was es wolle

    | Einer der Anwälte unter den UE-Lesern rechnet den Reparaturschaden für einen Mandanten fiktiv ab. Er trägt streng an der aktuellen BGH-Rechtsprechung orientiert vor, dass in der für die gedachte Reparatur heranzuziehenden Werkstatt UPE-Aufschläge berechnet würden (sehen Sie dazu den Beitrag zur fiktiven Abrechnung in UE 1/2019, Seite 6 → Abruf-Nr. 45656321 ). |

     

    Die Antwort der AachenMünchener, die zum Generali-Konzern gehört, ist kurz und knapp: „Die Generali verfolgt die Strategie, Ersatzteilaufschläge grundsätzlich gegen Nachweis zu erstatten.“

     

    Das kann man zwanglos mit „Was interessiert uns die BGH-Rechtsprechung?“ übersetzen.

     

    Die Folge ist nun ein weiterer und bei korrektem Regulierungsverhalten völlig überflüssiger Rechtstreit vor dem örtlichen Amtsgericht. Bei erwartungsgemäßem Verlauf kommen für den Versicherer so noch die Kosten des Rechtsstreits hinzu.

     

    Bei allem Kopfschütteln: Vermutlich rechnet sich dieses rechtsresistente Verhalten, das ja bei vielen Schadenpositionen an den Tag gelegt wird. Es wird gezockt, ob der Geschädigte tatsächlich Klage einreicht. Und offenbar tun das so viele Betroffene nicht, dass die Mehrkosten, die durchsetzungsstarke Geschädigte verursachen, nicht ins Gewicht fallen.

     

    Es wird seit einiger Zeit noch nicht einmal versucht, Rechtsargumente für die Nichterstattung vorzutäuschen. Das Beispiel zeigt: Es wird offen und ehrlich gesagt, dass eine Strategie zum konsequenten Sparen wichtiger ist, als eine korrekte Regulierung.

     

    Doch jeder hat es selbst in der Hand, ob er sich das bieten lässt.

     

    Mit freundlichen Grüßen

    Joachim Otting | Schriftleiter

    Quelle: ID 45798513