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  • · Nachricht · Editorial August 2015

    Mit haarsträubenden Argumenten Versicherungsbetrug unterstellt

    | Ein Beispiel für einen besonders dreisten Vortrag eines Versicherers im Rechtsstreit um eine Schadenersatzleistung findet sich in einem Urteil des OLG Brandenburg vom 24. Juni 2015. Da wird dem Betroffenen schlichtweg mit haarsträubenden Argumenten ein Versicherungsbetrug unterstellt. |

     

    Ein VW-Touran wurde, so die Schadenanzeige des Versicherungsnehmers, in der Weise aufgebrochen, dass die linke hinterste Scheibe eingeschlagen wurde. Entwendet wurden unter anderem die Sitze der ersten und zweiten Sitzreihe.

     

    Die Argumente des Versicherers waren im Wesentlichen: Die Scheibenöffnung sei viel zu klein, als dass ein Mensch dadurch in das Fahrzeug gelangen könnte. Außerdem sei der Wagen mit einem „Save-System“ ausgestattet. Das verhindere vollständig, dass das Fahrzeug nach dem Einschlagen einer Scheibe geöffnet werden könne. Die Öffnung von innen sei dann ebenso ausgeschlossen wie das Eindringen durch das Fenster. Ohne Öffnung der Türen oder der Hecklappe könnten aber die Sitze nicht aus dem Auto gelangen.

     

    Soll heißen: Der Wagen sei mit dem Schlüssel geöffnet und ausgeräumt worden, und die Scheibe sei zur Tarnung eingeschlagen worden.

     

    Das Gericht hat einen Sachverständigen beauftragt. Der hat einfach ausprobiert, was angeblich ausgeschlossen sein soll: Ein 182 cm großer Mann mit 95 Kilogramm Körpergewicht kam problemlos durch das Fenster. Und es war sehr leicht zu ermitteln, dass die Heckklappe vom „Save-System“ ausgenommen ist und über ein kleines Häkchen geöffnet werden kann.

     

    Damit brach das ganze Abwehrkartenhaus des Versicherers zusammen. Die unhaltbaren Betrugsvorwürfe waren vom Tisch (OLG Brandenburg, Urteil vom 24.6.2015, Az. 11 U 10/15, Abruf-Nr. 145043).

     

    Der Rechtsstreit dauerte vier Jahre. Um das Verhalten des Versicherer zu beschreiben, reichen zwei Worte: äußerst blamabel.

     

    Mit freundlichen Grüßen

    Joachim Otting | Schriftleiter

    Quelle: ID 43532819