31.10.2013 · Fachbeitrag · Mehrwertsteuer
Sicherungsübereignung und Mehrwertsteuer
| Ist der berechtigte Besitzer eines noch der Bank sicherungsübereigneten Fahrzeugs nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, muss der Versicherer die für einen Ersatzkauf nach Totalschaden aufgewendete Mehrwertsteuer bis zur Höhe der Mehrwertsteuer im Wiederbeschaffungswert erstatten. Denn es kommt dabei nach Ansicht des OLG Celle nicht auf die Verhältnisse der Bank, sondern auf die des Besitzers an. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses UE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig