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  • 31.10.2013 · Fachbeitrag · Mehrwertsteuer

    Sicherungsübereignung und Mehrwertsteuer

    | Ist der berechtigte Besitzer eines noch der Bank sicherungsübereigneten Fahrzeugs nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, muss der Versicherer die für einen Ersatzkauf nach Totalschaden aufgewendete Mehrwertsteuer bis zur Höhe der Mehrwertsteuer im Wiederbeschaffungswert erstatten. Denn es kommt dabei nach Ansicht des OLG Celle nicht auf die Verhältnisse der Bank, sondern auf die des Besitzers an. |