15.01.2014 · Textbausteine · Kfz-Werkstätten · Schadenabwicklung
359: Sicherungsübereignung und Mehrwertsteuer (H)
Mit dem Textbaustein legen Sie dar, warum der Versicherer der irrigen Auffassung ist, Schadenersatz nur netto leisten zu müssen, weil das Fahrzeug finanziert und an die Bank sicherungsübereignet ist, wenn der Darlehensnehmer und Nutzer des Fahrzeugs Privatperson und als solche selbst nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
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