· Fachbeitrag · Schadenabwicklung
Nochmal: Stoßfänger hatte schon Kratzer
| Der Beitrag über das Urteil des LG Münster, wonach bereits vorhandene Kratzer am Stoßfänger bei einer Unfallbeschädigung des Stoßfängers keinen Vorteilsausgleich rechtfertigen ( UE 8/2020, Seite 12 ) hat bei den Schadengutachtern unter den UE-Lesern Wellen geschlagen. Zwei Leserfragen dazu lassen sich wie folgt zusammenfassen: |
Frage: Wenn die Kratzer am Stoßfänger vor dem jetzigen Unfall auch aus einem Haftpflichtschaden stammen und der Geschädigte dafür bereits Schadenersatz erhalten hat, führt die Münsteraner Entscheidung doch zu einer Bereicherung des Geschädigten, oder? Und: Wie verhalte ich mich als Schadengutachter, wenn ich weiß, dass der Geschädigte für die Kratzer bereits Schadenersatz erhalten hat?
Antwort: Im Fall aus Münster ging es nur um Kratzer aus der Kategorie „Gebrauchsspuren“. Am Ende unserer Berichterstattung erwähnten wir bereits, dass größere Altschäden eine andere Sicht der Dinge rechtfertigen.
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