19.07.2013 · Fachbeitrag aus VA · Unfallschadensregulierung
„Hat der Kläger Ihr Honorar eigentlich schon bezahlt?“ – werden Anwälte in Unfallprozessen gelegentlich gefragt. Anlass ist ein Klageanspruch auf Zahlung von Anwaltskosten. Wird die Frage verneint, regt das Gericht eine Umstellung des Antrags von Zahlung auf Freistellung an. Was dann prompt geschieht. Und schon sind die Zinsen futsch. Hat der auf Zahlung klagende Anwalt aber wirklich den falschen Antrag formuliert? Und wie sieht es bei den Arzt-, Reparatur-, Mietwagen- und ...
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