22.01.2016 · Fachbeitrag aus VA · Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Eine Wiedereinsetzung setzt auch im Bußgeldverfahren voraus, dass
zur Entschuldigung geeignete Tatsachen geltend und glaubhaft gemacht
werden, die das Amtsgericht nicht gewürdigt hat, als es den Einspruch verworfen hat (LG Dresden 11.9.15, 5 Qs 89/15, Abruf-Nr. 145661).
> lesen