24.07.2020 · Fachbeitrag aus VA · Entziehung der Fahrerlaubnis
Der sog. Grenzwert für den bedeutenden Fremdschaden im Sinn des § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB, der für die Frage der Entziehung der Fahrerlaubnis in den Fällen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort von Bedeutung ist, ist seit einiger Zeit in der Diskussion. Die Entscheidungen schwanken zwischen (immer noch) 1.300 EUR (z. B. LG Dortmund VA 19, 144) oder ggf. schon/sogar 2.500 EUR (LG Nürnberg-Fürth VA 19, 53). Nun hat sich in der Diskussion auch das BayObLG gemeldet. In seinem Verfahren ging ...
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