14.09.2022 · Downloads allgemein · Zivilrecht · Unfallschadensrecht
Das Schadengutachten ist nur eine Prognose
Das Schadengutachten ist nur eine Prognose, eine Überschreitung durch die Rechnung ist unschädlich. Die Musterformulierung zeigt, warum ein Überschreiten der Prognose die Anwendung des subjektbezogenen Schadenbegriffs und damit der Grundsätze des Werkstattrisikos nicht hindert.
Quelle: 48560463