15.09.2021 · Musterformulierungen · Zivilrecht · Unfallschadensrecht
Wechselprämie und Restwert
Der Geschädigte gibt den Unfallwagen zum Restwert laut Gutachten in Zahlung und erwirbt mit Wechselprämie ein Auto einer anderen Marke. Nun meint der Versicherer, der Unfallwagen sei für die Summe aus Gutachtenbetrag plus Wechselprämie angekauft worden. Die Prämie sei daher auf den konkret erzielten Restwert anzurechnen. VA gibt Ihnen hier Musterformulierungen an die Hand, wie Sie sich gegen diese Behauptung des Versicherers zur Wehr setzen können.
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