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  • 18.01.2016 · Downloads allgemein · Zivilrecht · Unfallschadensrecht

    Worauf es in Fällen "halber Vorfahrt" ankommt - Grundregeln in 10 Punkten

    Mandant A hatte Vorfahrt, gleichwohl erstattet der gegnerische Versicherer nur 75 Prozent. Begründung: Verletzung der „halben Vorfahrt“. Mandant B war wartepflichtig, sieht aber ein Mitverschulden beim Unfallgegner. Argument auch hier: Verletzung der „halben Vorfahrt“. Was hat es damit auf sich und wie ist der aktuelle Stand der Rechtsprechung?