· Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Worauf es in Fällen „halber Vorfahrt“ wirklich ankommt
von VRiOLG a.D. Dr. Christoph Eggert, Leverkusen
| Mandant A hatte Vorfahrt, gleichwohl erstattet der gegnerische Versicherer nur 75 Prozent. Begründung: Verletzung der „halben Vorfahrt“. Mandant B war wartepflichtig, sieht aber ein Mitverschulden beim Unfallgegner. Argument auch hier: Verletzung der „halben Vorfahrt“. Was hat es damit auf sich und wie ist der aktuelle Stand der Rechtsprechung? |
Arbeitshilfe / Grundregeln in zehn Punkten |
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Quotentabelle / | ||
Mithaftungsquote | Sachverhalt | Entscheidung |
Null | Grober Vorfahrtverstoß bei einer Annäherungsgeschwindigkeit des halb Vorfahrtberechtigten, die nach den nicht zu widerlegenden Fahrerangaben nicht zu hoch war. | OLG Hamm 1.10.15, 9 U 73/15 |
Null | Kollision zwischen wartepflichtigem Lkw und halb Vorfahrtberechtigtem mit Pkw: nur einfache Betriebsgefahr. | OLG Karlsruhe NZV 12, 229 = NJW-RR 12, 474 |
Null | Grobes Verschulden beim Wartepflichtigen, kein Verschulden beim halb Vorfahrtberechtigten; Tempo 30-Zone. | LG Düsseldorf 24.9.15, 3 O 279/12 |
Null | Kollision zwischen wartepflichtigem Bus und halb bevorrechtigtem Kradfahrer, dem Verschulden nicht nachweisbar war. | LG Kempten SP 14, 50 |
Null | Freie Sicht nach rechts für den halb Vorfahrtberechtigten, nur einfache Betriebsgefahr. | AG Dortmund 10.7.13, 408 C 10880/12 |
Null | Kollision zwischen zwei Klein-Lkw, kein Verschulden beim halb Vorfahrtberechtigten. | LG Hagen SP 13, 323 |
Null | Sorgfaltsverletzung, insbesondere überhöhte Geschwindigkeit des halb Vorfahrtberechtigten nicht nachweisbar. | AG Berlin-Mitte SP 13, 288 |
20 % | Verstoß des halb bevorrechtigen Linksabbiegers gegen § 1 Abs. 1 StVO. | OLG Saarbrücken OLGR 09, 394 |
25 % | Kreuzung außerorts, freie Sicht nach rechts für halb Vorfahrtberechtigten. Zwar kein Verschulden, aber erhöhte Pkw-Betriebsgefahr wegen 78 km/h bei Dunkelheit und schmaler, verschmutzter Fahrbahn. | OLG Düsseldorf 15.2.11, 1 U 103/10, SP 11, 318 |
25 % | Verstoß des halb Vorfahrtberechtigten gegen § 1 StVO, weil er nicht nach links in Richtung des Wartepflichtigen geschaut hat. | LG Saarbrücken NZV 12, 173 |
30 % | Der halb Vorfahrtberechtigte lässt von rechts kommenden Radfahrer durchfahren und fährt ohne nach links zu schauen an; Beobachtungsverschulden bejaht. | AG Gelsenkirchen-Buer SP 14, 334 |
1/3 | Eingeschränkte Sicht nach rechts durch Zaun und parkende Fahrzeuge, dafür zu hohe Geschwindigkeit. | LG Hannover SP 15, 184 |
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