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  • 15.10.2020 · Downloads allgemein · Downloads · Zivilrecht

    Der Abzug neu für alt in Haftpflicht- und Kaskosachen

    Bei beschädigten Gegenständen wie Brille, Kleidung oder Helm werden die Kosten einer Neuanschaffung von den Versicherungen seit jeher gekürzt. Ein Thema ist der Abzug neu für alt traditionell auch beim Ersatz des Fahrzeugschadens. Wegen der Grundlagen des Abzugs, der Terminologie und der Darlegungs- und Beweislast wird auf den Beitrag in VA 11, 132 verwiesen. Die aktuelle Rechtsprechung in Haftpflichtsachen ist beklagenswert uneinheitlich, zum Teil überholt und insgesamt wenig berechenbar. Wir bringen Sie auf den neuesten Stand.