25.09.2017 · Nachricht aus VB · Gemeinnützigkeit
Die Vermögensbindung in § 55 Abs. 1 Nr. 4 AO umfasst das gesamte Vermögen einer gemeinnützigen Körperschaft. Das gilt auch für den Teil des Vermögens, das schon vor der Gewährung der Gemeinnützigkeit angesammelt wurde. Darauf hat das Finanzministerium Sachsen-Anhalt in einem bundesweit abgestimmten Erlass hingewiesen.
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25.09.2017 · Nachricht aus VB · Ehrenamts- und Übungsleiterfreibetrag
Aufwandsentschädigungen nach § 3 Nr. 26 und 26a EStG gelten beim Arbeitslosengeld I und II nicht als anrechnungsfähiges Einkommen. Die Nichtanrechnungsgrenze erhöht sich dabei auf insgesamt bis zu 200 Euro. Das gilt nach Ansicht des LSG Berlin-Brandenburg nicht nur für Aufwandsentschädigungen im Wortsinn sondern auch wenn die Zahlungen als „Vergütung“ betitelt sind. Unterfallen diese Zahlungen der Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale, erfolgt grundsätzlich keine Anrechnung.
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25.09.2017 · Fachbeitrag aus VB · Spenden
Statt bei Veranstaltungen Eintrittsgelder zu nehmen, bitten gemeinnützige Veranstalter oft um Spenden. Der Grund dafür liegt weniger im steuerlichen Bereich sondern im „Verkaufen der Veranstaltung“. Man wünscht sich viele Besucher. Niemand soll aus finanziellen Gründen ausgeschlossen werden. Als Veranstalter können Sie aber nicht einfach Eintrittsgelder zu Spenden umdeklarieren. VB erläutert, wie Sie vorgehen müssen, damit das Finanzamt Spenden nicht als Eintrittsgelder bewerten kann ...
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25.09.2017 · Fachbeitrag aus VB · Spenden
Anlassspenden sind nicht nur ein verbreitetes Verfahren, um im privaten Umfeld Geld für eine gute Sache zu sammeln. Längst haben auch gemeinnützige Einrichtungen das Fundraisingpotenzial erkannt. Sie werben gezielt für Anlassspenden und stellen auch Material (Informationsflyer, Sammelboxen) zur Verfügung. Dabei stellt sich die Frage, ob und an wen der Verein bei solchen Anlassspenden Zuwendungsbestätigungen ausstellen darf. Der VB VereinsBrief beantwortet alle Fragen.
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25.09.2017 · Fachbeitrag aus VB · Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuerbefreiung des § 4 Nr. 18 UStG gehört zu den wichtigsten Befreiungsregelungen für steuerbegünstigte Einrichtungen. Die Befreiungsvorschrift gibt es in analoger Weise – allerdings nicht deckungsgleich – im Gemeinschaftsrecht in der MwStSystRL (Art. 132g). Von den Befreiungsvorschriften profitieren können Pflegeeinrichtungen, Tafelvereine, Fahrdienste, Sozialkaufhäuser und auch Schülermensen. Der VB VereinsBrief bringt Sie auf den Sand de Dinge.
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05.09.2017 · Fachbeitrag aus VB · Vereinsrecht
Es ist für den Vorstand schier unmöglich, in allen Geschäftsvorfällen für den Verein rechtlich zu handeln. Das kann an der Größe des Vereins liegen, wo der Vorstand sich nicht um jeden „Kleinkram“ kümmern kann. Das kann sich auf die Führung einer Geschäftsstelle beziehen, auf die Leitung einer Abteilung oder auf die zeitweilige Vertretung eines abwesenden Vorstandsmitglieds. Erfahren Sie deshalb, wann eine Bevollmächtigung erforderlich ist, welche Alternativen es gibt und welche ...
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05.09.2017 · Fachbeitrag aus VB · Spenden
Es ist gar nicht so selten, dass gemeinnützige Einrichtungen Spenden erhalten, in denen der Spender einen konkreten Verwendungszweck vorgibt. Die Spende soll also nicht den Vereinstätigkeiten allgemein, sondern einem bestimmten Projekt, einer bestimmten Abteilung oder einem anderen konkreten Zweck zugutekommen. Eine solche Zweckbindung hat nur zivilrechtlich – für den Schenkungsvertrag zwischen Spender und Empfänger – Bedeutung, nicht aber steuerlich. Das hat der BFH klargestellt.
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05.09.2017 · Fachbeitrag aus VB · Rechnungslegung
Gemeinnützige Einrichtungen müssen das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung beachten und Mittel binnen zwei Jahren verwenden (§ 55 AO). Wie dieser Nachweis aussehen muss, war bisher weitgehend offen. Der BFH hat jetzt etwas Licht ins Dunkel gebracht: Der Nachweis der zeitnahen Mittelverwendung muss nur summarisch, nicht für einzelne Einnahmen (z. B. Spendenbeträge) erfolgen.
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05.09.2017 · Nachricht aus VB · Arbeitsrecht
Vereinsgeschäftsführer sind arbeitsrechtlich dem Vorstand verpflichtet, nicht den Mitgliedern. Das hat das BAG entschieden. Ein illoyales Verhalten gegenüber dem Vorstand kann deswegen ein Kündigungsgrund sein, auch wenn das Vorgehen des Geschäftsführers vereinsrechtlich zulässig ist.
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05.09.2017 · Nachricht aus VB · Umsatzsteuer
Der BFH hat Turnierbridge als gemeinnützig anerkannt. In einer Parallelentscheidung hat er aber festgestellt, dass Bridge kein Sport ist. Eine Umsatzsteuerbefreiung nach deutschem Recht scheidet deswegen aus, weil Sport im deutschen Recht als „körperliche Ertüchtigung“ definiert wird. Der englische Dachverband klagt nun beim EuGH auf Anerkennung von Duplicate-Kontrakt-Bridge als Sport i. S. v. Artikel 132m Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie. Da hätte auch Folgen für Bridge in Deutschland.
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