21.08.2017 · Nachricht aus VB · Arbeitnehmerüberlassung
Prinzipiell müssen auch gemeinnützige Einrichtungen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) beachten. Eine Ausnahme hat das LAG Mecklenburg-Vorpommern abgesegnet: Der gemeinnützige Verein und die „Entleiher-Organisation“ bilden einen gemeinsamen Betrieb.
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03.07.2017 · Fachbeitrag aus VB · Arbeitsrecht
Auch Vereine nutzen die Vorteile der Arbeitnehmerüberlassung in Form von Leiharbeitnehmern. Damit kann man kurzfristig personelle Engpässe überwinden, ohne direkt ein Beschäftigungsverhältnis eingehen zu müssen. Die rechtlichen Grundlagen der Arbeitnehmerüberlassung finden sich im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Das ist zum 01.04.2017 grundlegend reformiert worden. VB stellt die Änderungen vor, die Sie in der Vereinspraxis beachten müssen.
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