25.01.2019 · Musterformulierungen · Pfändung · Allgemein
Pfändung einer Internet-Domain: DENIC eG ist Drittschuldnerin
Mit Urteil vom 11.10.18 (VII ZR 288/17, Abruf-Nr. 205754) hat der BGH die lange bestehende Streitfrage endlich zugunsten der Gläubiger entschieden, dass Drittschuldnerin bei der Pfändung der Gesamtheit der schuldrechtlichen Ansprüche des Domaininhabers aus dem Registrierungsvertrag die DENIC eG ist. Die folgende Musterformulierung zeigt, wie Sie die Ansprüche gegen die DENIC eG sinnvoll verwerten
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