02.02.2024 · Checklisten · Pfändung · Amtliche Formulare (seit 22.12.22)
Bevorrechtigte Vollstreckung wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche bzw. Deliktsforderungen
Das Pfändungsformular der Anlage 5 gibt Unterhalts- und Deliktsgläubigern die Möglichkeit, privilegiert nach §§ 850d, 850f Abs. 2 ZPO zu vollstrecken. Der folgende Beitrag zeigt, worauf es dabei ankommt.
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