02.02.2024 · Checklisten · Pfändung · Amtliche Formulare (seit 22.12.22)
Das Eigentümerwohnungsrecht ist pfändbar
Um der Vollstreckung zu entkommen, sind Schuldner oft einfallsreich. So kommt es vor, dass sich ein Schuldner als Grundstückseigentümer ein Wohnungsrecht im Grundbuch eintragen lässt, um dadurch mögliche Interessenten in einem Zwangsversteigerungsverfahren abzuschrecken oder aber in einem potenziellen Insolvenzverfahren die Verwertung der Immobilie durch den Insolvenzverwalter zugunsten der Insolvenzmasse zu verhindern. Der BGH hat nun zum Vorteil von Gläubigern einem solchen Vorgehen eine klare Absage erteilt.
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