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  • 28.05.2024 · Checklisten · Pfändung · Amtliche Formulare (seit 22.12.22)

    Dinglicher Titel: Keine Möglichkeit, persönlich zu vollstrecken

    Ein alltäglicher Fall in der Praxis: Der Gläubiger beantragt aufgrund einer notariellen Grundschuldbestellungsurkunde den Erlass eines PfÜB, wodurch­ das Konto des Schuldners gepfändet werden soll. In der Urkunde unterwirft sich der Eigentümer der „sofortigen Zwangsvollstreckung in den belasteten Grundbesitz in der Weise, dass die Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde gegen den jeweiligen Eigentümer zulässig ist“ (vgl. auch § 800 ZPO). Kann der PfÜB erlassen werden?