22.07.2024 · Checklisten · Pfändung · Amtliche Formulare (seit 22.12.22)
Pfändbarkeit der Inflationsausgleichsprämie
Bereits in VE 23, 61 haben wir darüber berichtet, dass die sog. Inflationsausgleichsprämie (IAP) im Rahmen der Lohn- und Einkommenspfändung (Modul E) pfändbar ist. Dieser Auffassung hat sich der BGH jetzt angeschlossen. Er ist der Ansicht, dass die vom Arbeitgeber gezahlte IAP Arbeitseinkommen und als solches nach § 850c ZPO pfändbar ist. Die Prämie ist zudem Teil des wiederkehrend zahlbaren Arbeitseinkommens.
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