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  • 26.10.2018 · Musterformulierungen · Downloads · Außergerichtliches, besondere Anträge und Vollstreckungsarten, Insolvenz, Sicherheiten

    Antrag auf nachträgliche Herausgabeanordnung nach § 836 Abs. 1 S. 3 ZPO

    Vergisst der Gläubiger, auf Seite 8 bzw. 9 des amtlichen Formulars die Herausgabeanordnung anzukreuzen, hat er zwar zunächst ein Problem. Er kann dieses aber lösen, indem er nachträglich anordnen lässt, dass der Schuldner z. B. ein Sparbuch herausgeben muss. Wie er dies beantragt, zeigt die folgende Musterformulierung.