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  • 12.01.2016 · Musterformulierungen · Downloads · Immobiliarvollstreckung

    Antrag auf gerichtliche Verwaltung gemäß § 94 Abs. 1 ZVG

    Eine in der Immobiliarvollstreckung kaum bekannte Regelung ist der Antrag auf gerichtliche Verwaltung (sog. Sicherungsverwaltung; § 94 ZVG). Dies ist unverständlich, denn er kann für Gläubiger vorteilhaft sein. Die folgende Musterformulierung erläutert daher, wie Sie die Sicherungsverwaltung rechtssicher beantragen.