03.03.2017 · Musterformulierungen · Personenversicherung · BUZ
Argumente Teilzeit versus Vollzeit
Verweist der VR auf eine mittlerweile ausgeübte Teilzeittätigkeit, muss der Anwalt klären, wie es zu der Teilzeittätigkeit kam. War Auslöser die zur Berufsunfähigkeit führende Krankheit, kann der VR nicht auf die Teilzeittätigkeit abstellen. Den entsprechenden Nachweis muss aber der VN führen. Er ist insoweit darlegungs- und beweispflichtig. Dabei kann mit diesen Punkten argumentiert werden.
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