03.11.2021 · Checklisten · Personenversicherung · BUZ
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Auf welche Tätigkeit ist abzustellen
Erkrankt der VN während einer nur vorübergehenden befristeten anderweitigen Tätigkeit, stellt sich die Frage, welche Tätigkeit bei der Feststellung einer Berufsunfähigkeit entscheidend ist – die neue oder die bisherige Tätigkeit. Das OLG Saarbrücken (7.7.21, 5 U 17/19, Abruf-Nr. 225012) hat auf die ursprüngliche Tätigkeit abgestellt. Die Übersicht zeigt, welche Argumente Sie in entsprechenden Fällen nutzen können.
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