01.04.2021 · Musterformulierungen · Kfz-Versicherung · Kfz-Kaskoversicherung
Vorliegen eines Unfalls
Ein Unfall im Sinne der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kraftfahrtversicherung liegt auch vor, wenn der Schaden durch den VN freiwillig herbeigeführt wurde. Ob der Unfall vorsätzlich in Suizidabsicht herbeigeführt wurde, kann nur aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Indizien festgestellt werden. Die Beweislast hierfür trägt der VR. Die Musterformulierung arbeitet dieses heraus.
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