03.04.2017 · Musterformulierungen · Downloads · Personenversicherung
Verlust beim Verkauf von vor 2005 abgeschlossener Lebensversicherung als negative Kapitaleinkünfte
Verkaufen Sie eine Lebensversicherung, die Sie vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen haben, wird der Auszahlungsbetrag nicht besteuert, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen ist. Verkaufen Sie die Versicherung, bevor die zwölf Jahre abgelaufen sind und ist der Verkaufserlös niedriger als die eingezahlten Beiträge, erkennt das Finanzamt den Verlust nicht als negative Kapitaleinnahme an. Dagegen sollten Sie sich wehren. Beim BFH sind zwei Musterprozesse anhängig. Mit diesem Mustereinspruch wahren Sie aktiv Ihre Rechte.
Möchten Sie diese Arbeitshilfe jetzt herunterladen?
Kostenloses VK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,10 € mtl.
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig