23.05.2023 · Musterformulierungen · Personenversicherung · Private Krankenversicherung
Vertrauenshaftung des Versicherers
In Ausnahmefällen kann in der privaten Krankenversicherung der VR nach Treu und Glauben zum Ersatz von Behandlungskosten verpflichtet sein, obwohl sich diese als medizinisch nicht notwendig erweisen (Vertrauenshaftung). Dabei sind unter Berücksichtigung des Ausnahmecharakters strenge Anforderungen hinsichtlich des Umstandsmoments bzw. bei der Würdigung der Interessenlage zu stellen. Die Musterformulierung greift in entsprechenden Fällen.
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