25.06.2024 · Musterformulierungen · Downloads · Rechtsschutzversicherung
Kostenfestsetzungsantrag und Klauselerteilung zugunsten der Versicherung
Wenn der Gläubiger seine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einstellt, kann die Rechtsschutzversicherung wegen des ihr nach § 86 Abs. 1 S. 1 VVG zustehenden Forderungsübergangs weiterhin die Vollstreckung betreiben. Aus diesem Grund ist zunächst eine Kostenfestsetzung der erbrachten Vollstreckungskosten notwendig. Diese Grundsätze sind beim Kostenfestsetzungsantrag und dem Antrag auf Klauselerteilung zugunsten der Rechtsschutzversicherung zu beachten.
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