· Fachbeitrag · Kostenfestsetzungsbeschluss
Das gilt beim „Umschreiben“ eines KFB auf die Rechtsschutzversicherung
von Wolf Schulenburg, geprüfter Rechts- und Notarfachwirt, Berlin
| Häufig bittet die Rechtsschutzversicherung nach Abschluss des Gerichtsverfahrens und Ausgleich der Vergütungsrechnung den Rechtsanwalt, den im Namen des Mandanten als Kostengläubiger erwirkten Kostenfestsetzungsbeschluss (KFB) herauszugeben oder zuvor auf ihren Namen „umschreiben“ zu lassen. Das geht, doch es ist Folgendes zu beachten: |
1. Gesetzlicher Forderungsübergang
Die Rechtsschutzversicherung ist eine Schadensversicherung i. S. d. VVG. Steht dem VN ein Erstattungsanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser gemäß § 86 Abs. 1 S. 1 VVG auf die Versicherung über, soweit sie den Schaden ersetzt.
Folge: Hat die Rechtsschutzversicherung die Gerichtskosten und gerichtliche Vergütung des Anwalts gezahlt, geht der prozessuale Kostenerstattungsanspruch des Mandanten gegen den unterlegenen Gegner in Höhe ihrer Zahlung auf sie als neue Forderungsinhaberin über.
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