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  • 13.04.2017 · Musterformulierungen · Zivilrecht · Unfallschadensrecht

    Keine Pflicht zur Inanspruchnahme der Vollkasko

    Haftpflichtversicherer verweisen die Unfallgeschädigten gerne darauf, zunächst die eigenen Kasko-Versicherung in Anspruch zu nehmen. Dies wird allgemein jedoch als unzumutbar angesehen. Mit dieser Musterformulierung können Sie entsprechende Ansinnen der Versicherer zurückweisen.