· Fachbeitrag · Haftung
Makler haftet wegen Beratungsfehlern bei Finanzanlage
| Ein Versicherungsmakler haftet für Beratungsfehler bei einer Finanzanlage auch dann nach den strengen Grundsätzen der Haftung eines Versicherungsmaklers, wenn er dem Kunden keinen Versicherungsvertrag vermittelt, aber ein Bezug zu Versicherungsverträgen besteht. Er muss den Kunden so entschädigen, wie dieser stünde, wenn er die Anlage nicht erworben hätte, entschied das OLG Düsseldorf. |
Hintergrund | Im Urteilsfall hatte der Makler einem Kunden eine Finanzanlage empfohlen, bei der drei Kapitallebensversicherungsverträge des Kunden gekündigt und der Rückkaufswert in die Anlage investiert werden sollten. Da die Tätigkeit Bezug zu Versicherungsverträgen hatte und ein Maklervertrag bestand, richtete sich die Haftung nach dem strengen Maklerrecht (OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.6.2014, Az. 4 U 87/13; Abruf-Nr. 142619). |