15.07.2015 · Fachbeitrag ·
Altersversorgung
Erteilt ein Unternehmen einem Angestellten eine Versorgungszusage, die unter Anrechnung sonstiger Rentenansprüche mehr als 75 Prozent der letzten Aktivbezüge beträgt (sogenannte Überversorgung), kann es die entsprechenden Rückstellungen in voller Höhe in seine Bilanz einstellen. Dies entschied das FG Berlin-Brandenburg gegen die Rechtsprechung des BFH und die gegenwärtige Praxis der Finanzverwaltung.
09.07.2015 · Fachbeitrag ·
Kapitalanlagen
Wie werden negative Einlagezinsen (Strafzinsen) durch Banken und rückerstattete Kreditbearbeitungsgebühren steuerlich behandelt? Antworten auf diese Fragen liefert das BMF.
06.07.2015 · Fachbeitrag ·
Umsatzsteuer
Tätigen Sie neben der umsatzsteuerfreien Versicherungsvermittlung sowie der Vermittlung von Finanzdienstleistungen umsatzsteuerpflichtige Umsätze, können Sie die Umsatzsteuerpflicht dafür vermeiden, indem Sie die ...
03.07.2015 · Nachricht · Altersversorgung
Das FG Rheinland-Pfalz hat die bislang gerichtlich noch nicht geklärte Frage entschieden, ob Arbeitnehmer, die sich beim Eintritt in den Ruhestand für eine Kapitalauszahlung ihrer betrieblichen Altersversorgung entscheiden, diesen Betrag ermäßigt versteuern müssen. Das FG hat diese Frage bejaht, allerdings wegen grundsätzlicher Bedeutung dieser Frage die Revision zum BFH zugelassen.
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02.07.2015 · Fachbeitrag ·
Betriebsveranstaltung
Seit dem 1. Januar 2015 gelten bei der lohnsteuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltugen neue Spielregeln. Für Betriebsveranstaltungen, die im Jahr 2014 stattgefunden haben, sollen die steuergünstigen BFH-Urteile ...
01.07.2015 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Gewähren Sie einem Mitarbeiter ein privates Darlehen, ist ein geldwerter Vorteil zu versteuern, wenn die vereinbarten Zinsen niedriger sind als die marktüblichen. Das BMF erläutert aktuell die lohnsteuerlichen ...
29.06.2015 · Fachbeitrag ·
Kfz-Kosten
Überlassen Sie Ihrem Außendienstmitarbeiter einen Dienstwagen, den er auch privat nutzen darf, und muss der Mitarbeiter die Benzinkosten selbst tragen, kann er diese in seiner Einkommensteuererklärung als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit geltend machen. Das gilt auch, wenn Sie den geldwerten Vorteil nach der Ein-Prozent-Regelung ermittelt haben. Das hat das FG Düsseldorf klargestellt.