26.03.2020 · Nachricht ·
Sozialversicherung
Am 24.03.2020 hat der GKV Spitzenverband beschlossen, dass den von der aktuellen Krise unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Unternehmen/Betrieben aufgrund der besonderen Ausnahmesituation ein erleichterter Stundungszugang angeboten werden soll. Betroffene Unternehmen müssen sich bis spätestens heute, 26.03.2020, formlos unter Bezug auf Notlage durch die Corona-Krise und § 76 SGB IV direkt an ihre jeweils zuständigen Krankenkassen wenden, die ihre Sozialversicherungsbeiträge erhebt, um sich diese für ...
24.03.2020 · Fachbeitrag ·
Arbeitgeberleistungen
In vielen Maklerunternehmen locken Arbeitgeber ihre Mitarbeiter mit einem betrieblichen Smartphone. Die Überlassung ist attraktiv, da auch die Privatnutzung steuerfrei bleiben kann. Damit später keine Konflikte oder ...
20.03.2020 · Nachricht ·
Telefon
Die Nutzung einer Fernbedienung zwecks Bedienung eines Navigationsgeräts während der Fahrt kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Dies hat das OLG Köln entschieden.
20.03.2020 · Nachricht ·
Teilzeit
Ein Leser fragt, ob die Konsequenzen des § 12 TzBfG nur eintreten, wenn Arbeit auf Abruf explizit vereinbart ist (das Gesetz spreche von „Können vereinbaren“) oder immer dann, wenn keine Arbeitszeit festgelegt ist? Rechtsanwältin Dr. Viktoria Winstel antwortet.
19.03.2020 · Fachbeitrag ·
Lohnfortzahlung
Das Coronavirus legt die Welt lahm. Viele arbeitsrechtliche Fragen stehen im Raum: Wann besteht die Pflicht zur Arbeit? Wann zur Lohnzahlung? Wie ist es mit Home-Office? Wie mit Überstunden? Welche Rechte gelten bei ...
17.03.2020 · Nachricht · Finanzanlagenvermittler
Das Bundeskabinett hat am 11.03.2020 den Gesetzentwurf zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ...
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14.02.2020 · Fachbeitrag ·
Gesetzliche Unfallversicherung
Eltern, die ihr Kind auf dem Weg zur Arbeit in den Kindergarten bringen, sind gesetzlich unfallversichert. Kein Unfallversicherungsschutz besteht dagegen auf dem Weg zum Kindergarten, wenn Eltern ins Home-Office zurückkehren wollen. Das hat das BSG entschieden und damit eine Entscheidung des SG Niedersachsen bestätigt.