· Fachbeitrag · Versicherungsrecht
Ausschlussfrist zur Nachmeldung eines Schadens
| Ausschlussfristen in Versicherungsverträgen, die auf die Untätigkeit des Versicherungsnehmers binnen bestimmter Frist abstellen, sind im Interesse des sorgfältigen Versicherungsnehmers einschränkend auszulegen. Der Versicherer kann sich nicht auf das Versäumnis der Ausschlussfrist zur Nachmeldung eines Schadens berufen, wenn den Versicherungsnehmer an dem Fristversäumnis kein Verschulden trifft. Die Beweislast dafür trägt der Versicherungsnehmer, entschied das OLG Köln. |
Im Urteilsfall begehrte der Versicherungsnehmer Deckungsschutz aus einer Rechtsschutzversicherung für einen Prozess gegen die Wirtschaftsprüfer einer Beteiligungsgesellschaft, an der er Anteile erworben hatte. Strittig war, ob er dabei die zweijährige Nachmeldefrist in § 4 Abs. 4 ARB 75 schuldhaft versäumt hatte. Das OLG verneinte die Frage und verurteilte den Versicherer zur Gewährung des Deckungsschutzes (OLG Köln, Urteil vom 26.3.2013, Az. 9 U 75/12; Abruf-Nr. 131487).