30.01.2014 · Fachbeitrag ·
Altersversorgung
Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer von sich aus auf den Anspruch auf Entgeltumwandlung von vier Prozent der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung hinzuweisen. Mit dieser Aussage hat das BAG eine wichtige bAV-Frage geklärt.
30.01.2014 · Fachbeitrag ·
Sozialversicherung
Als Arbeitgeber müssen Sie in diesem Jahr erstmals die Jahresmeldung mit dem Zeitraum der Beschäftigung im vergangenen Jahr und der Höhe des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts bis spätestens zum 15.
30.01.2014 · Fachbeitrag ·
Kapitalanleger
Noch nicht verbrauchte Altverluste aus Kapitalvermögen sind ab 2014 nur noch mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften (Spekulationsgewinnen) nach § 23 EStG verrechenbar. Altverluste wirken sich ab 2014 also ...
30.01.2014 · Fachbeitrag ·
Rechtsdienstleistung
Ein Versicherungsmakler, der betriebliche Haftpflichtversicherungen vermittelt und in diesem Zusammenhang die Schadenregulierung für den Versicherer übernimmt, erbringt eine erlaubte Dienstleistung im Sinne von § 5 Abs. 1 RDG. Zu diesem Schluss gelangt das LG Bonn (Urteil vom 17.10.2013, Az. 14 O 44/13; Abruf-Nr. 140261 ).
30.01.2014 · Fachbeitrag ·
Maklerrecht
Ein Leser fragt: Muss ich eine vom Kunden gekündigte Maklervollmacht bestätigen, wenn der Kunde ohnehin vorher alle Versicherungsverträge gekündigt hat, oder reicht die einseitige Kündigung des Kunden aus? Die ...
27.01.2014 · Fachbeitrag ·
Finanzierung
Die Kündigung eines Verbraucherdarlehensvertrags ist unwirksam, wenn der Darlehensgeber in der vorausgehenden Mahnung einen zu hohen Zahlungsrückstand genannt hat, entschied das OLG Karlsruhe.
27.01.2014 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Bei der Lohnabrechnung müssen Sie seit 1. Januar 2014 mit neuen Werten rechnen. Denn die Sachbezugswerte für Verpflegung sind zum 1. Januar 2014 geringfügig gestiegen. Der Wert für ein Mittag- oder Abendessen beträgt nun 3,00 Euro. Für das Frühstück gelten neuerdings 1,63 Euro. Der Tagessatz für die Vollverpflegung beträgt künftig 7,63 Euro.