30.07.2013 · Fachbeitrag ·
Rentenversicherung
Der BFH hat zur Einkunftserzielungsabsicht beim Abschluss einer privaten Rentenversicherung Stellung genommen. Er hat dabei klargestellt, dass für einen Rentenversicherungsvertrag, der nach dem 9. Dezember 2003 (= Zeitpunkt der Einbringung des Entwurfs des Alterseinkünftegesetzes [AltEinkG] in den Bundestag) abgeschlossen wurde, bei der Überschussprognose bereits die durch das AlteinkG ab dem 1. Januar 2005 herabgesetzten Ertragsanteile zu berücksichtigen sind.
30.07.2013 · Fachbeitrag ·
Kundeninformation
Beiträge für eine Risikolebensversicherung sind nicht betrieblich veranlasst, wenn sich die Gesellschafter einer GbR im Gesellschaftsvertrag gegenseitig zum Abschluss einer Versicherung auf den Todesfall verpflichten, ...
30.07.2013 · Fachbeitrag ·
Lebensversicherung
Ein Leser schreibt: „In der Ausgabe 4/2013 ist mir der Artikel ‚Ansprüche aus Lebensversicherungen für den Fall der Insolvenz absichern‘ aufgefallen. Ich habe hierzu eine Frage: Wenn durch das unwiderrufliche ...
30.07.2013 · Fachbeitrag ·
Arbeitgeberleistungen
Mit zwei Urteilen vom 19. September 2012 hatte der BFH entschieden, dass das in bestimmten lohnsteuerlichen Begünstigungsnormen verwendete Tatbestandsmerkmal „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ nur bei freiwilligen Arbeitgeberleistungen erfüllt sei. Das BMF hat jetzt in einem Schreiben die Anforderungen des BFH zurückgeschraubt und die alte günstigere Rechtslage wiederhergestellt.
30.07.2013 · Fachbeitrag ·
Maklerwechsel
Ein Leser schreibt: Wir arbeiten auch mit einem Versicherer zusammen, der so gut wie keine Auskünfte gibt. Deshalb sandten wir ihm den Artikel aus WVM 5/2013 mit der Bitte, uns eine Kopie der Maklervollmacht oder des ...
28.06.2013 · Fachbeitrag ·
Rentenversicherung
Das BMF teilt mit, wie der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge bei (Teil-)Kapitalauszahlungen des Zeitwerts von Rentenversicherungen nach Beginn der ...
27.06.2013 · Fachbeitrag ·
Kfz-Kosten
Wenn Sie als Versicherungsmakler erst einen Kunden besuchen oder sonstigen betrieblichen Termin wahrnehmen, bevor Sie in Ihr Büro fahren, dürfen sie für alle in diesen Dreiecksfahrten zurückgelegten Kilometer die tatsächlichen Kilometer-Kosten bzw. 30 Cent je Kilometer als Betriebsausgaben geltend machen. Das hat das FG Münster entschieden und dabei Wege aufgezeigt, wie Sie betriebliche Fahrtkosten optimieren können.