15.09.2015 · Fachbeitrag ·
Personalmanagement
Die Wiedereingliederung langzeiterkrankter Mitarbeiter in den Arbeitsprozess wirft viele rechtliche Fragen auf. Die Rechte und Pflichten von Ihnen als Arbeitgeber und Ihren Mitarbeitern sind aber nur spärlich geregelt. Vieles spielt sich in einer „Grauzone“ ab. WVV sorgt für Licht im Dunkel. Erfahren Sie, wie Sie die Widereingliederung sicher meistern.
28.08.2015 · Fachbeitrag ·
Geringfügige Beschäftigung
Für Sie als Arbeitgeber erhöhen sich zum 1. September 2015 die Umlagesätze zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (U1) und Mutterschaft (U2) bei geringfügig Beschäftigten.
05.08.2015 · Fachbeitrag ·
Agenturführung
Zu einer guten und reibungslosen Organisation einer Versicherungsagentur gehört es, Mitarbeitern ein bestimmtes Maß an Eigenverantwortung zu übertragen. Wie das rechtssicher geschehen kann, lesen sie nachfolgend.
12.06.2015 · Fachbeitrag ·
Dienstwagen
Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien die Privatnutzung eines Dienstwagens, ohne einen Widerrufsvorbehalt oder eine andere Rücknahmemöglichkeit zu regeln, um den Vertrag an die Altersteilzeitsituation anzupassen, so gilt die Dienstwagenvereinbarung auch in der Freistellungsphase (LAG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 12.3.2015, Az. 5 Sa 565/14, Abruf-Nr. 144542).
10.06.2015 · Fachbeitrag ·
Agenturführung
Ein schwerer Unfall oder eine schwere Krankheit kann jeden treffen. Viele Agenturinhaber haben für diesen existenzbedrohenden Notfall nicht vorgesorgt. Lesen Sie, warum Sie einen Notfall-Ordner brauchen und was in ...
26.05.2015 · Fachbeitrag ·
Künstlersozialversicherung
Die Künstlersozialabgabepflicht entsteht für Sie, wenn Ihre Versicherungsagentur „nicht nur gelegentlich“, sondern regelmäßig oder dauerhaft Aufträge von nicht unerheblichem wirtschaftlichen Ausmaß an ...
07.05.2015 · Fachbeitrag ·
Personalmanagement
Sie müssen einem arbeitsunfähig erkrankten Mitarbeiter das Entgelt für bis zu sechs Wochen – oder länger bei entsprechenden Regeln im Arbeitsvertrag – fortzahlen. Sie müssen allerdings nicht zahlen, wenn der Mitarbeiter seine Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet hat.