07.11.2018 · Nachricht ·
Gesetzliche Unfallversicherung
Eltern, die ihr Kind auf dem Weg zur Arbeit in den Kindergarten bringen, sind gesetzlich unfallversichert. Der Versicherungsschutz weist jedoch bei Heimarbeit und Teleworking von zu Hause aus erhebliche Lücken auf. Hier ist der Weg zum Kindergarten kein Weg, um zur Arbeit zu gelangen. Es ist vielmehr ein privater Heimweg. Diesen fehlenden Unfallversicherungsschutz kritisiert das LSG Niedersachsen-Bremen und hat die Revision zum BSG wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.
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30.10.2018 · Nachricht ·
Krankenversicherung
Leistungen, die der Versicherte nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses als alleiniger Versicherungsnehmer aus nicht durch den Arbeitgeber finanzierten Beiträgen erworben hat, sollen künftig keine Versorgungsbezüge ...
17.10.2018 · Nachricht ·
Gesetzliche Unfallversicherung
Ein Monteur, der von seinem Unternehmen bei einer Brauerei in München eingesetzt wird und auf dem Heimweg von einem von der Brauerei auf dem Münchner Oktoberfest veranstalteten Brauereinachmittag alkoholisiert gegen ...
12.10.2018 · Fachbeitrag ·
Gesetzliche Unfallversicherung
Ein Unfall beim Skifahren (Unterschenkel- und Steißbeinfraktur) im Rahmen einer mehrtägigen vom Arbeitgeber finanzierten und organisierten Reise zur Teambildung gilt nicht als Arbeitsunfall. So entschied das SG Stuttgart
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19.09.2018 · Fachbeitrag ·
Finanzierung
Familien mit Kindern hilft das Baukindergeld bei der Immobilien-Finanzierung. Seit 18.09.2018 können diese unter bestimmten Bedingungen den Antrag auf Baukindergeld stellen. Um möglichst viel Baukindergeld zu ...
11.09.2018 · Nachricht ·
Krankenversicherung
Die Kapitalleistung aus einer Direktversicherung ist als Versorgungsbezug in der Kranken- und Pflegeversicherung beitragspflichtig. Das gilt auch, wenn die Prämie für die Direktversicherung dadurch geleistet worden ...
11.09.2018 · Fachbeitrag ·
Krankenversicherung
Rentenzahlungen aufgrund einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung aus dem Versorgungswerk der Presse (VwdP) sind laut BSG keine in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragspflichtigen Einnahmen. WVV analysiert die Bedeutung des Urteils für die Praxis, insbesondere für die berufsständische Versorgung.